Neues Gesetz gegen Raubkopierer

Inhaber von Urheberrechten haben bald mehr Rechte beim Vorgehen gegen Raubkopierer. Der Bundestag hat jetzt ein neues Gesetz verabschiedet, das den Anspruch der Rechteinhaber auf Auskunft bestätigt. Demnach können die Inhaber der Urheberrechte von Internet-Providern die Herausgabe der Adressen von mutmaßlichen Raubkopierern verlangen. Gegen Software-Piraten kann dadurch in Zukunft ebenso leichter vorgegangen werden wie gegen illegale Anbieter von Musik oder Filmen. In Kraft treten soll das neue Gesetz voraussichtlich im Herbst dieses Jahres. Laut dem Branchenverband Bitkom kann die Anfertigung unerlaubter Privatkopien rechtlich verfolgt werden, auch der gewerbliche Verkauf von illegalen Kopien ist von der neuen Regelung betroffen. In der Praxis werden vermutlich insbesondere professionelle Händler von Raubkopien von der Neuerung betroffen sein. Ebenso können die Inhaber der Urheberrechte Nutzer von Internet-Tauschbörsen belangen. Wie der Verband erklärt, drohen in schweren Fällen Geldstrafen oder sogar Haftstrafen. Gewerbliche Händler von Raubkopien müssen in Extremfällen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen. Zudem kann es zu Schadenersatzforderungen seitens der Musik-, Film- oder Softwareanbieter kommen. Der Beklagte hat dann nicht nur diesen Forderungen nachzukommen, sondern auch beispielsweise die Anwaltskosten zu tragen.

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